Oekumenisches Gebet fuer Verstorbene
Kuerzlich haben sich die hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger der evangelischen Kirchengemeinden Neuenkirchen und Damme und die der katholischen Kirchengemeinde St. Viktor getroffen. Eine der Fragen die wir eroertert haben war die Frage:
Was ist moeglich, wenn ein evangelischer Christ stirbt und die Angehoerigen ueber- wiegend katholisch sind und umgekehrt?
Folgendes haben wir vereinbart: Ist eine Person gestorben, die katholisch ist, aber deren Familie/Trauergesellschaft ueberwiegend evangelisch ist, oder umgekehrt (ist eine Person gestorben, die evangelisch ist, aber deren Familie/Trauergesellschaft ueberwiegend katholisch ist), kann auf Wunsch der Angehoerigen fuer die Verstorbenen in den evangelisch/katholischen Gottesdiensten der jeweils anderen Glaubensgemeinschaft gebetet werden. Hier ist es allerdings erforderlich, dass die Angehoerigen/Trauergesellschaft sich mit dem entsprechenden Pfarrbuero in Verbindung setzen. Aehnliches gilt auch fuer den Ewigkeitssonntag der evangelischen Kirche bzw. fuer die Graebersegnung der kath. Kirche. Soll der Name einer/eines evangelischen Verstorbenen bei der Graebersegnung genannt werden bzw. soll der Name einer/eines kath. Verstorbenen beim Gebet am Ewigkeits-sonntag genannt werden, moegen die Angehoerigen/Trauergesellschaft dieses bitte auch dem entsprechenden Pfarrbuero mitteilen.